Wer braucht eine NiSV Schulung?

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Wer braucht eine NiSV Schulung?

Wer braucht eine NiSV Schulung?

Wer braucht eine NiSV Schulung?; Zum 01.01.2021 ist die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ in Kraft getreten – die abgekürzt NiSV genannt wird. Sie regelt den Umgang mit Geräten, die nichtionisierende Strahlung abgeben. Da viele kosmetische Behandlungsgeräte die in Heilpraktiker- und Kosmetikstudios häufig genutzt werden dazu gehören,betrifft die NiSV unter Umständen auch alle Kosmetikerin und Heilpraktiker.

Laut NiSV musst Du als Kosmetikerin /Heilpraktikerin ab dem 01.01.2022 einen erfolgreich absolvierten Fachkundenachweis durch eine spezielle NiSV Schulung vorlegen können, um noch bestimmte kosmetische Behandlungsgeräte einsetzen zu dürfen. Dabei geht es um den Schutz der Kundinnen vor Schäden bei falscher Anwendung der Strahlung.
Wer bereits betroffene Geräte in seinem Kosmetikstudio im Einsatz hat, sollte sich noch dieses Jahr um den Fachkundenachweis kümmern. Nur so kannst Du Deinen Kundinnen die Apparativen Behandlungen weiter anbieten.

  • Für welche Geräte brauchst Du eine NiSV Schulung?
  • IPL-SHR Geräte mit dem Ziel eines Effektes auf das Zielgewebe
  • Lasergeräte verschiedener Klassen
  • Ultraschallgeräte (mit mehr als 50 Milliwatt pro cm2 am Auge, mehr als 100 Milliwatt pro cm2 am übrigen Körper)
  • Hochfrequenzgeräte (von 100 Kilohertz bis 100 Gigahertz)
  • Niederfrequenzgeräte (von 1 Hertz bis 100 Kilohertz)
  • Magnetfeldgeräte (mit mehr als 400 Millitesla)
  • Gleichstromgeräte (ab 8 Milliampere pro cm2)

Diese Geräte dürfen also ab dem 01.01.2022 nur noch für kosmetische Behandlungen verwendet werden, wenn Du als Kosmetikerin eine Fortbildung zur entsprechenden Fachkunde besucht hast. Wenn Kombigeräten mit mindestens einer der genannten Funktionen ausgestattet sind, fallen sie auch unter die NiSV.

  • Für welche Geräte brauchst Du keine NiSV Schulung?

Microdermabrasion, Diamant,Hydrofacial oder Aquafacial

  • Permanent Make-up Geräte
  • Microneedling Gerät
  • Welche Geräte dürfen Kosmetikerinnen und Heilpraktikerinnen nicht mehr benutzen?
  • Ablative Laseranwendungen, wie Entfernung von Tattoos oder Laserbehandlungen bei Gefäß oder Pigmentveränderungen
  • Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lypolyse) mit allen Technologien
  • Hochfokussierter Ultraschall (HIFU)

Die Geräte der letzten Liste unterliegen seit dem 01.01.2021 dem Ärztevorbehalt und dürfen von Kosmetikerinnen und Heilpraktikerinnen gar nicht mehr verwendet werden.